Wir über uns
Wir sind ein Werkzeug-Fachgroßhandel seit über 111 Jahren mit Tradition. Aber gerade diese Tradition bedeutet für uns, immer auf der Höhe der Zeit zu sein.
Die Landahl & Mohns GmbH bietet auf über 500 m² über 5000 Artikel sofort vom Lager. Wir liefern an die Industrie, an Handwerks-Betriebe (Schwerpunkt: Sanitär-, Haus- und Elektro- Technik, Klempner, Bedachung und Schlosser) sowie an die Behörden.
Dementsprechend umfasst unser Sortiment folgende Warengruppen:
► Handwerkzeuge
► Industriebedarf
► Betriebseinrichtungen
► Akku-, Elektro- und Druckluft-Werkzeuge
► Sortimo Fahrzeug-Einrichtungen
► Beschläge, Schlösser, Zylinder, etc.
► Renz-Briefkasten-Anlagen, und Einzelbriefkästen
► Schließanlagen: Abus, BKS, CES, DOM, GTV, . .
Unsere Qualitätsansprüche sind für uns die oberste Maxime unseres Betriebes. Nur so können wir uns mit jedem Produkt, das wir Ihnen anbieten, identifizieren. Deshalb haben wir für Sie diese Homepage eingerichtet, damit wir Sie noch besser über unsere Produkte informieren können. Unsere Produkte finden Sie im Online-Shop www.wol24.de
Besuchen Sie uns auch unbedingt in unserem Ladengeschäft!
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:
August Landahl & Carl Mohns Großhandelsges. m.b.H.
Maimoorweg 68
22179 Hamburg
Vertreten durch:
Wilfried Voß
Kontakt:
Telefon: | +49 (0) 40 229 434 -0 |
Telefax: | +49 (0) 40 229 434 -30 |
E-Mail: | info@landahlundmohns.de |
Registereintrag:
Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: Amtsgericht Hamburg
Registernummer: HRB-24050
Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 118 636 561
Steuer-Nummer:
Steuer-Nummer gemäß §139 c Abgabenordnung:
43 / 704 / 00097
E-Mail-Adresse:
info@landahlundmohns.de
Internet-Adresse:
www.landahlundmohns.de
Geschäftszeiten:
Montag - Freitag: 8.00 - 16.30 Uhr
Bankverbindung:
Postbank Hamburg
Konto-Nr.: 147 07-200
BLZ 200 100 20
IBAN DE 95 200 100 20 00 147 072 00
BIC PBNKDEFF200
Dresdner Bank
Konto-Nr.: 694 101 100
BLZ 200 800 00
IBAN DE 22 200 800 000 694 101 100
BIC DRESDEFF200
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
Landahl & Carl Mohns Werkzeug-Großhandelsges. m.b.H.
1. Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sowie ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen. Sie werden vom Käufer spätestens durch die Auftragserteilung anerkannt. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen.
2. Unsere Preisangebote sind unverbindlich. Sie werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. Unsere Preise werden in Euro abgegeben und verstehen sich ausschließlich Umsatzsteuer. Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung (soweit vom Käufer ausdrücklich gewünscht) gehen zu Lasten des Käufers. Wir sind berechtigt, nach Auftragsbestätigung eingetretene Erhöhungen von Zoll- und Frachtsätzen sowie anderen Auslagen, die in unsere Preise eingerechnet sind, nachzuberechnen. Rechte aus einer für ihn abgeschlossenen Versicherung hat der Käufer wahrzunehmen.
3. Wir liefern auf Kosten und Gefahr des Käufers ab unserem Lager. Wir sind berechtigt, Teillieferungen zu erbringen. Die von uns angegebenen Liefertermine sind unverbindlich. Bei Streik, Betriebsstörungen oder anderen Fällen höherer Gewalt sowie bei nicht ordnungsgemäßer und nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung sind wir nach unserer Wahl von der Verpflichtung zur Lieferung ganz oder nur für die Dauer der Behinderung frei. Bei Überschreiten des angegebenen Liefertermins in anderen Fällen, hat der Käufer eine Mahnfrist von mindestens einem Monat und, bevor er vom Vertrage zurücktreten kann, eine weitere Nachfrist von wiederum einem Monat jeweils schriftlich zu setzen. Soweit von uns Teillieferungen erbracht worden sind, ist das Rücktrittsrecht ausgeschlossen. Der Rücktritt vom Vertrage gilt als erklärt, wenn der Käufer nicht spätestens 14 Tage nach Ablauf der Nachfrist schriftlich auf der Erfüllung des Vertrages besteht. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.
4. Befindet sich der Käufer im Annahmeverzug, so sind wir unbeschadet weitergehender Ansprüche berechtigt, die Ware für Rechnung des Käufers zu veräußern.
5. Beanstandungen unserer Ware haben unverzüglich nach ihrem Empfang, spätestens innerhalb einer Woche schriftlich zu erfolgen. Versteckte Mängel sind innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat nach Erhalt der Ware schriftlich zu rügen. Zur Rücksendung beanstandeter Ware bedarf der Käufer unserer vorherigen schriftlichen Einwilligung. Weder die Einwilligung zur Rücksendung noch die Prüfung der gerügten Mängel bedeuten einen Verzicht auf die Zurückweisung verspäteter Rügen, ein Anerkenntnis von Mängelrügen oder die Erklärung eines Rücktritts. Mit Mängeln behaftete Ware darf nicht be- oder verarbeitet werden. Anderenfalls geht der Käufer seines Rügerechtes verlustig.
Als Gewährleistung kann der Käufer grundsätzlich zunächst nur Nachbesserung verlangen.
Der Verkäufer kann statt nachzubessern, eine Ersatzsache liefern. Der Verkäufer kann Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen, wenn die Nachbesserung nicht in angemessener Frist erbracht wird oder fehlschlägig oder der Verkäufer die Ersatzlieferung verweigert oder nicht innerhalb angemessener Frist erbringt. Ansprüche auf Schadenersatz sind ausgeschlossen.
6. Für unsere Haftung für Kundendienstleistungen, Reparaturen oder sonstige vom Besteller in Auftrag gegebene Arbeiten gilt Ziffer 5 entsprechend.
7. Unsere Rechnung ist spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu zahlen. Zahlungen innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung berechtigt zum Abzug von 2% Skonto. Teillieferungen können gesondert berechnet werden. Bei Zahlungsverzug, der ohne Mahnung nach Ablauf der Zahlungsfrist eintritt, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Bundesbankdiskont, mindestens jedoch 8% zu verlangen. Kommt der Käufer mit nur einer Zahlung in Verzug, werden Wechsel oder Schecks nicht eingelöst oder lehnt die Bank zum Diskont eingereichte Wechsel ab, so werden alle offenen Rechnungen einschließlich aller noch ausstehenden Wechsel auf einmal fällig.
Wir sind berechtigt, eingehende Zahlungen nach unserer Wahl zu verrechnen; entgegenstehende Verrechnungsanordnungen des Käufers sind unbeachtlich. Für den Zahlungseingang durch Überweisung oder Scheck ist das Datum der uneingeschränkten Gutschrift auf unserem Konto maßgebend.
Wechsel und Schecks nehmen wir nur nach vorheriger Absprache erfüllungshalber für uns
spesenfrei entgegen. Wird der Wechsel von uns nicht zum Diskont gegeben, so sind vom Käufer Verzugszinsen gemäß Absatz 1, Satz 3 zu zahlen. Sie kommen in Verzug, wenn Sie nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem in der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum die Rechnung ungekürzt beglichen haben. Die Verzugsfolgen ergeben sich aus § 288 BGB.
Zahlungsverzug, wesentliche Vermögensverschlechterung des Käufers oder die nachträgliche Kenntnis von Tatsachen, die die Kreditwürdigkeit oder Zahlungsfähigkeit des Käufers in Frage Stellen, berechtigen uns, die Lieferung zu verweigern oder Vorkasse zu verlangen. Unser Recht, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrage zurückzutreten, bleibt unberührt.
8. Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten und die Aufrechnung uns gegenüber ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Aufrechnung mit einer unbestrittenen oder rechts-
kräftig festgestellter Forderung.
9. Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen auch zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer unser Eigentum.
Verarbeitet, vermischt oder verbindet der Käufer die in unserem Eigentum stehende Ware mit anderen Sachen, so erwerben wir insbesondere als Hersteller gemäß § 950 BGB Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes zu dem Gesamtwert der neuen Sache.
Der Käufer ist berechtigt, unsere unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes seinerseits unter entsprechendem Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern. Er tritt uns hiermit im Voraus alle Rechts und Ansprüche aus der Veräußerung, Verarbeitung, Vermischung, Verbindung oder sonstigen Weitergabe unseres Vorbehaltseigentums insbesondere auf den Kaufpreis und die Rechte aus dem zu vereinbarenden Vorbehaltseigentum gegen den Dritten ab und wir nehmen die Abtretung an. Woweit wir durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung Miteigentümer der neuen Sache geworden sind, erwerben wir die Rechte und Ansprüche dienen zur Sicherung unserer in Absatz 1 beschriebenen Forderungen.
Der Käufer ist auf unser Verlangen verpflichtet, uns jede Weiterveräußerung, Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unter Angabe des Namens und der Anschrift des Abnehmers oder Auftraggebers mitzuteilen und den Abnehmer oder Auftraggeber von der erfolgten Abtretung von unserem Eigentum zu benachrichtigen. Wir sind berechtigt, diese Nachricht selbst zu veranlassen. Der Käufer ist verpflichtet, uns jederzeit auf Verlangen uneingeschränkte Auskunft u.a. über Bestand und Verbleib unserer Ware zu geben. Verletzt der Käufer einer dieser Verpflichtungen, so können wir die Rechte geltend machen, die uns beim Zahlungsverzug des Käufers zustehen.
Solange der Käufer seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt, ist er berechtigt, die an uns abgetretenen Rechte und Ansprüche im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes geltend zu machen. Liegt ein Fall der Ziffer 7. Abs. 4; Satz 1 vor, so erlischt das Recht des Käufers zu Weiterverkauf, Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware und Geltendmachung abgetretener Ansprüche. Noch eingehende Zahlungen auf abgetretene Ansprüche sind unverzüglich auf einem einzurichtendem Sonderkonto Firma Landahl & Mohns, Hamburg zu belegen. Der Käufer ist in diesem Fall weiter verpflichtet, unser Eigentum unverzüglich gekennzeichnet auszusondern und uns eine Aufstellung hierüber zu übersenden.
Der Käufer hat unser Eigentum ausreichend auf seine Kosten gegen Feuer und Einbruchdiebstahl zu Versichern. Den Anspruch auf die Versicherungssumme tritt der Käufer hiermit im Voraus an uns im jeweiligen Wert unseres Eigentums im Zeitpunkt des Versicherungsfalles ab und wir nehmen diese Abtretung an.
Dem Käufer ist es untersagt, unser Eigentum zur Sicherung an Dritte zu übereignen oder zu verpfänden. Von Pfändungen Dritter hat er uns unverzüglich Nachricht zu geben.
Bei einem Kontokorrent gelten unsere Ansprüche im Rahmen unseres Eigentumsvorbehalts als selbstständig und gehen auch durch eine Saldierung nicht unter.
10. Die Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung berührt nicht den Bestand der übrigen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
11. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird für alle aus der Geschäftsverbindung entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ausschließlich Hamburg vereinbart.
Stand: Hamburg, den 1. Oktober 2016